Alle Jahre wieder: unser Adventskonzert
Unser Adventskonzert 2023 findet am 8. Dezember um 19:00 Uhr in der St.-Jacobi-Kirche Greifswald statt. Der Eintritt ist frei, um eine Spende wird gebeten....
05 November, 2023 Allgemein Konzert No commentDas Blasorchester Greifswald wurde 1972 gegründet. Was als reines Schulorchester begann, entwickelte sich in den darauf folgenden Jahren zu einem für die Kinder der gesamten Hansestadt zugänglichen Verein. Inzwischen bestehen unsere Mitglieder nicht mehr nur aus Schülern. Auch Studenten und dem Schulalter seit mehreren Jahren entwachsene Musikbegeisterte finden den Weg zu uns.
Das Orchester bestreitet seine Auftritte in Greifswald und Umgebung und unternimmt Fahrten ins In- und Ausland. So gab es bisher Reisen nach Würzburg, Thum, Bad Lausick, Köln, Halstenbek, sowie Bulgarien, Spanien, Polen, Schweden und viele, viele mehr.
Regional gesehen: Zu hören sind wir auf Stadt- und Dorffesten, Kurkonzerten, bei Lampionumzügen und anderen Ummärschen.
Wir treffen uns freitags im Mehrzweckgebäude der IGS Erwin Fischer. Geprobt wird fleißig von 18 Uhr bis 20.30 Uhr außerhalb der Schulferien von Mecklenburg-Vorpommern.
Eine aktive Mitgliedschaft im Blasorchester Greifswald e.V. bedeutet, dass du mit einem Instrument in den Reihen des Orchesters sitzt. Dies heißt im Klartext, dass du an den Registerproben, den Orchesterproben und an den Auftritten teilnimmst. Im Rahmen der Registerproben erhälst du einmal wöchentlich eine instrumentale Ausbildung, die von qualifizierten Dozenten durchgeführt wird. Während der lokalen Schulferien erfolgt kein Unterricht.
Bist du auf den Geschmack gekommen, bei uns mitzumachen? Dann lade dir den Aufnahmeantrag herunter, fülle ihn aus und sende den unterschriebenen Antrag an uns zurück. Mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag erklärst du dich mit der Vereinssatzung einverstanden.
Preisübersicht
13 € | Mitgliedsbeitrag |
5,50 € | Instrumentenleihe |
Die genannten Preise sind Monatsbeiträge.
Als förderndes Mitglied unterstützt du das Blasorchester Greifswald e.V. finanziell durch deinen regelmäßigen Beitrag.
Bist du auf den Geschmack gekommen, bei uns mitzumachen? Dann lade dir den Aufnahmeantrag herunter, fülle ihn aus und sende den unterschriebenen Antrag an uns zurück. Mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag erklärst du dich mit der Vereinssatzung einverstanden.
Preisübersicht
5,50 € | Mindestbeitrag |
Die genannten Preise sind Monatsbeiträge.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) | Der Verein führt den Namen „Blasorchester Greifswald“ und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“. |
(2) | Der Verein hat seinen Sitz in Greifswald. |
(3) | Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. |
§ 2 Der Zweck
(1) |
Der Verein ist selbstlos tätig und hat in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung durch die Förderung sinnvoller musischer Freizeitbeschäftigung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen – insbesondere durch::
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(2) | Alle dem Verein zufließenden Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins weder die eingezahlten Beiträge zurück, noch haben sie irgendeinen Anspruch auf das Vermögen. Es darf keine Person oder Einrichtung durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. | |||||||||||
(3) | Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Bläserverband Mecklenburg / Vorpommern e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. |
§ 3 Die Mitgliedschaft
(1) |
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(3) | Förderndes Mitglied kann jeder werden, der den Zweck des Vereins anerkennt und fördert. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht, können aber beratend an den Mitgliederversammlungen teilnehmen. | |||||||||||||||||||||||||||
(4) | Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren stellen die juristischen Vertreter den Aufnahmeantrag. | |||||||||||||||||||||||||||
(5) | Personen, die sich um die Blasmusik oder um den Verein besonders verdient gemacht haben, können durch den Vorstand nach vorheriger Anhörung des Beirates zum Ehrenmitglied ernannt werden. Sie sind von der Beitragszahlung befreit. | |||||||||||||||||||||||||||
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(7) | Unentschuldigtes Fehlen bei Orchesterproben, Auftritten und Registerproben kann im Wiederholungsfall zum vollen finanziellen Ausgleich der Fehlstunden führen. Abmeldungen haben 24 Stunden vorher beim Vorstand, oder einem vom Vorstand beauftragten Mitglied zu erfolgen. Nach erfolgloser Mahnung wird das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen. | |||||||||||||||||||||||||||
(8) | Entstehen einem Vereinsmitglied Kosten, die aus einer Tätigkeit für den Verein resultieren, so hat das Mitglied gegenüber dem Verein einen Aufwendungsersatzanspruch. Dieser Anspruch ist dem Verein gegenüber in schriftlicher Form nachzuweisen. Verzichtet das Mitglied auf eine Aufwandsentschädigung, handelt es sich um eine Geldspende. Über diese erhält das Mitglied eine Zuwendungsbestätigung und somit Steuerersparnis. |
§ 4 Die Organe
Organe des Vereins sind: | die Mitgliederversammlung, |
der Vorstand, | |
der Beirat. |
§ 5 Die Mitgliederversammlung
(1) | Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Weitere Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn der Vorstand oder der Beirat sie für erforderlich hält oder mindestens 1/3 der Mitglieder des Vereins sie unter schriftlicher Angabe der gewünschten Verhandlungspunkte verlangt. | |
(2) | Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich mit Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens 2 Wochen einzuberufen. Einladung per E-Mail ist zulässig. | |
(3) | Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind alle aktiven Vereinsmitglieder ab dem 7. Lebensjahr und Ehrenmitglieder. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. | |
(4) | Beschlüsse, die die Auflösung oder eine Satzungsänderung betreffen, bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der erschienenen Mitglieder. | |
(5) | entfällt | |
(6) | Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen und vom Protokollführer und Versammlungsleiter zu unterschreiben. |
§ 6 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a) | Entscheidung über Ausschluss eines Mitgliedes; |
b) | Wahl des Vorstandes und des Beirates; |
c) | Wahl der Kassenprüfer; |
d) | Genehmigung des Tätigkeits- und Geschäftsberichtes; |
e) | Entlastung des Vorstandes; |
f) | Festsetzung der Mitgliedsbeiträge; |
g) | Beschlüsse über Satzungsänderungen; |
h) | Beschlüsse über Vereinsordnung; |
i) | Beschlüsse über die Mitgliedschaft in überregionalen Verbänden; |
j) | Beschlüsse über den Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr. |
§ 7 Der Vorstand
(1) | Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird vertreten gem. § 26 BGB durch den Vorsitzenden, sowie die beiden Stellvertreter. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. | |
(2) | Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. | |
(3) | Dem Vorstand obliegt die laufende Führung der Vereinsgeschäfte. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2000,- EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirates hierzu schriftlich erteilt ist. Der Vorstand ist verpflichtet, in allen wichtigen Angelegenheiten die Meinung des Beirates einzuholen. | |
(4) | Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinn des § 3 Nr. 26a EStG beschließen. Die Zustimmung des Beirates ist erforderlich. | |
(5) | Personalunion ist möglich. |
§ 8 Der Beirat
Der Beirat besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Er wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt und hat die Aufgabe, den Vorstand in wichtigen Vereinsangelegenheiten zu beraten.
Greifswald, 03.09.1992
gez. J. Welzel | gez. O. Daleske | gez. G. Semlow |
gez. A. Semlow | gez. D. Littmann | gez. T. Lüth |
gez. R. Fischer |
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Aktive Mitglieder
Vereinsmitglieder
KLAUS LISTEMANN
Musikalischer Leiter
TORSTEN LÜTH
Vorsitzender
HEIKE HINGST
Stellvertreterin
DIRK LITTMANN
Stellvertreter
In der Regel werden wir uns innerhalb von 2 – 3 Arbeitstagen bei Ihnen zurückmelden.
Blasorchester Greifswald e.V.
Heike Hingst
Am Ryck 54
17493 Greifswald
E-Mail: vorstand@blasorchester-greifswald.org